Geschäftsordnung der
Kreisverkehrswacht Sömmerda e.V.
In Ergänzung der Satzung der Kreisverkehrswacht Sömmerda e.V. gibt sich der Vorstand nachfolgende Geschäftsordnung.
Diese Geschäftsordnung gilt für den Vorstand und weitere bestimmte Mitglieder nach § 9 Abs. 2 der Satzung. Sie regelt die interne Arbeitsweise und Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes.
1. Leitung des Vereins
Dem Vorstand obliegt die Leitung der Kreisverkehrswacht Sömmerda e.V.
Entsprechen der Satzung kann ein Beirat zur Unterstützung und Beratung des Vorstandes in der Verkehrssicherheitsarbeit integriert werden.
2. Vorstand
2.1. Der Vorstand besteht aus
- Der/dem Vorsitzenden seinen Stellvertreter dem Schatzmeister und
Schriftführer und 5 Beisitzer
2.2. Der geschäftsführende Vorstand
- Besteht aus Vorsitzenden, stell. Vorsitzenden und Schatzmeister
- Leitet die Verkehrswacht
- Beschließt entsprechend der Satzung alle Fragen/Angelegenheiten der Verkehrswacht bzw. unterbreitet der Hauptversammlung Beschlussvorlagen
- Ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei (2) Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes anwesend sind.
2.3. Vertretung des Vereins
Der Verein wird
- Durch die/den Vorsitzende/n allein oder
- Durch zwei Stellvertreterinnen gemeinsam vertreten.
2.4. Sitzung des Vorstandes
- Der Vorstand tagt durchschnittlich 1 mal im Monat
- Der Geschäftsführende Vorstand tritt auf Einladung der/ die Vorsitzende zusammen
- Die Einladung der Vorstandsmitglieder erfolgt durch den/die Schriftführer schriftlich mindestens eine Woche vorher per Mail. In dringenden Fällen kann die Einberufung unter Angabe der Dringlichkeit auch telefonisch oder per Fax und unter Verzicht auf eine Ladungsfrist vorgenommen werden.
2.5. Leitung der Sitzung
Die Sitzungen des Vorstandes werden von der/m Vorsitzenden geleitet. Bei Abwesenheit des Vorsitzenden leitet der Stellvertreter die Sitzung. Die Sitzungen des Vorstandessind öffentlich und nichtöffentlichen Teil wird es den Mitgliedern mitgeteilt, diese verlassen den Raum. Auf Einladung der/des Vorsitzenden können Vertreter von Behörden, Einrichtungen, Verbänden usw. an der jeweiligen Vorstandssitzung teilnehmen. – Gäste haben kein Stimmrecht –
2.6. Beschlussfähigkeit des Vorstandes
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist, darunter mindesten ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes. Abstimmung im Vorstand erfolgt durch Handzeichen. Geheime ist abzustimmen, wenn mindestens zwei (2) Vorstandsmitglieder dies beantragen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der jeweilige Antrag (schriftliche Beschlussvorlage; mündlicher Antrag) als abgelehnt. Eine Vertretung in der Stimmabgabe ist nicht zulässig.
2.7. Anträge an den Vorstand
Informations-, Berichts-bzw. Beschlussvorlagen können von den Vorstandsmitgliedern eingebracht werden. Jährlich sind von den Vorstandsmitgliedern Berichte aus den zugeordneten Aufgabenbereichen im Rahmen der Vorstandssitzungen zu geben.
2.8. Niederschriften / Protokolle
In den Sitzungen des Vorstandes wird Protokoll geführt. Die Protokolle haben mindestens zu enthalten:
- Teilnehmerliste
- Tagesordnung
- Wortlaut der Verhandlungsgegenstände bzw. gestellte Anträge
- Beschlüsse
Das Protokoll ist vom Schriftführer zu unterzeichnen. Es ist allen Vorstandsmitgliedern zuzustellen. Das Protokoll gilt als bestätigt, sofern nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Zustellung schriftlich oder mündlich beim Sitzungsleiter oder Schriftführer Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge eingehen.
3. Aufgabenzuweisungen
Zur Gewährleistung einer konkreten Verkehrssicherheitsarbeit werden den Vorstandsmitgliedern bestimmte Aufgabenbereiche übertragen, die schriftlich festgelegt werden und nach jeder Vorstandswahl neu festgelegt bzw. wieder bestätigt werden. Die Aufgabenzuweisung wird für die jeweilige Legislaturperiode der Geschäftsordnung als Anlage beigefügt. Die Anlage kann auf Antrag oder Erweiterung der notwendigen Aufgaben in den monatlichen Vorstandssitzungen verändert werden. Die Information geht an die Mitglieder.
4. Zuständigkeit des Vorstandes
4.1. Der Vorstand beschließt über
- Finanzplan
- Aufnahme bzw. Beendigung von Mitgliedschaft in der Verkehrswacht
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Einstellung von Mitarbeitern bzw. Beendigung von Arbeitsverhältnissen von Mitarbeitern des Vereins
- alle durchzuführenden Maßnahmen der Verkehrssicherheit – Kampagnen-Aktionen – Projekte usw., soweit sie sich auf den Zweck des Vereins gemäß § 2 der Satzung beziehen
- Investitionen der Verkehrswacht
- Antragstellung zwecks Mitgliedschaft der Verkehrswacht in Verbände, Vereinen, Körperschaften
4.2. Der Vorstand unterbreitet in der Hauptversammlung
- Durch die gewählten Kassenprüfer der Kassenbericht zur Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
- Begründete Änderungen bzw. Ergänzung der Satzung der Verkehrswacht
- Vorschläge zur Wahl von Vorstandsmitgliedern
- Vorschlägen zur Festsetzung von Beitragshöhe der Mitglieder der Verkehrswacht
- legt die Beitragsordnung fest
4.3 Der Vorstand prüft / bestätigt
Die bestehende Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Verkehrswacht.
4.4 Der Vorstand entscheidet über
Beschwerden und Ausschlüsse aus der Verkehrswacht.
5.Geschäftsführung
Zur Durchführung bzw. Koordinierung der Aufgaben auf den Gebiet der
- Verkehrssicherheitserziehung
- Verkehrsaufklärung und
- Verkehrssicherheitsberatung sowie
- Praktische Übungen
im Rahmen der Umsetzung der Zielgruppenprogramme und Projekte des Deutschen Verkehrssicherheitsrates und der Deutschen Verkehrswacht sowie der Landesverkehrswacht Thüringen im Landkreis Sömmerda ist der Vorstand des Vereins verantwortlich. Er kann eine Aufgabenverteilung an die Mitglieder im Vorstand des Vereins vornehmen, die für gemeinsame festgelegte Aufgaben verantwortlich sind.
5. Änderung der Geschäftsordnung
Änderungen können von den Vorstandsmitgliedern und der Geschäftsführung zu den Sitzungen des Vorstandes eingebracht und mit einfacher Mehrheit im Vorstand beschlossen werden.
6. Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung wurde am 08.11.2013 beschlossen.
Sie wurde auf der Grundlage der am 22.06.2012 durch die Hauptversammlung beschlossenen Satzung präzisiert.