Auf die richtige
Ausstattung kommt es an. Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Vorgaben
gemacht,
Vorgeschrieben sind:
1. Zwei voneinander unabhängige Bremsen (Hand- und Rücktrittbremsen
2. Eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte
3. Eine Lampe (vorne)
4. Ein weißer Reflektor (vorne)
5. Ein Dynamo, möglichst als Nabendynamo
6. Ein Rücklicht mit Reflektor
7. Ein roter Reflektor (hinten)
8. Vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen
8. Rutschfeste und festverschraubte Pedalen, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind

Ohne
diese Ausstattung darf ein Rad im Verkehr nicht genutzt werden. Nach
der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss die Beleuchtung auch
tagsüber funktionieren, alle Rückstrahler müssen immer vollständig
vorhanden sein.
Die Beleuchtungsanlage ist besonders störanfällig:
Kabelverbindungen reißen leicht, Glühbirnen brennen durch, der Dynamo
läuft schwer oder funktioniert nicht. Deshalb sind die beiden
Speichenrückstrahler pro Rad sowie der vordere und hintere Rückstrahler
besonders wichtig. Sie garantieren ein Minimum an Sichtbarkeit, auch bei
ausgefallener Beleuchtung oder Radstillstand. Gerade bei Kindern ist
auch ein bunter Wimpel empfehlenswert, da sie aufgrund ihrer Größe oft
erst sehr spät zu sehen sind.
Empfehlenswert sind ferner:
2. ein Kettenschutz, der verhindert, dass Kleidung in die Kette gerät und Stürze verursacht werden
3. ein Gepäckträger
4. Schutzbleche vorn und hinten
5. Gangschaltung
6. eine Abstandskelle, vor allem bei jüngeren Kindern zu empfehlen
7. ein Fahrradständer
Sicheres Radfahren ist nur möglich, wenn das Rad auf die Größe des Fahrers eingestellt ist. Kinder im Grundschulalter sollten mit beiden Fußspitzen gleichzeitig den Boden erreichen können, wenn sie auf dem Sattel sitzen.