Beitragsordnung der Kreisverkehrswacht Sömmerda e.V.
Grundlage dieser Beitragsordnung ist der §7 der Satzung der Kreisverkehrswacht Sömmerda e.V.
§1 Verpflichtung zur Mitgliedsbeitragszahlung
1. Jedes Mitglied hat nach §7 der Satzung der Kreisverkehrswacht Sömmerda e.V. einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Ausnahmen gelten nur für Ehrenmitglieder.
§2 Höhe des Mitgliedsbeitrages
1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt.
2. Mitglieder nach §4 Abs.1 der Satzung der Kreisverkehrswacht Sömmerda e.V.
(natürliche Personen) zahlen einen Mitgliedsbeitrag von jährlich 15,00€, Ehepaare 25,00€
3. Mitglieder nach §4 Abs.1 der Satzung der Kreisverkehrswacht Sömmerda e.V.
(juristische Personen) zahlen einen Mitgliedsbeitrag von jährlich 50,00€
4. Mitglieder nach §4 Abs.1 der Satzung der Kreisverkehrswacht Sömmerda e.V.
(Verbände und Vereinigungen) zahlen einen Mitgliedsbeitrag von jährlich 50,00€
5. Mitglieder nach §4 Abs.1 der Satzung der Kreisverkehrswacht Sömmerda e.V.
(Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts) zahlen einen Mitgliedsbeitrag von jährlich 100,00€
§3 Mitgliedsbeiträge für Jugendliche/ Erwachsene
1. Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bzw. Erwachsene in nicht voller Erwerbstätigkeit sind von der Mitgliedsbeitragszahlung befreit.
§4 Inkrafttreten
1. Die Beitragsverordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 23.6.2017 verabschiedet und tritt ab diesem Datum in Kraft